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BAUREPORT – DER PODCAST

Der BAUREPORT ist Ratgeber und Kritiker, Insider und Motivationscoach – Profis aus dem Bauhauptgewerbe, Bauunternehmer, Bauträger und Multi-Spezialisten erhalten jede Menge Gewerke übergreifende…

Zu den Episoden

Förderbare Maßnahmen

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Eine Modernisierung geht ins Geld, daher ist es umso besser, wenn Sie staatliche Förderungen beantragen können und dadurch entlastet werden. Zwei Dinge müssen Sie aber wissen: Zum einen sind nicht alle Maßnahmen förderfähig, und zum anderen muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt und geprüft worden sein, damit Sie Anspruch auf die Förderung haben. Wir haben Ihnen nachfolgend die Bereiche aufgelistet, in denen Sie entsprechende Programme für Ihre Modernisierung finden.

Energetische Sanierung
Wohnflächenerweiterung
Barrierefreiheit
Smart Home
Einbruchschutz

Wie beantragt man Förderungen?

Es ist noch nicht lange her, da mussten sich Modernisierer, die Fördermittel in Anspruch nehmen wollten, an mehrere Stellen wenden. Meist waren das das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Angebote dieser beiden Stellen sind heute in einem einheitlichen Programm zusammengefasst – der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bei einer Gebäudesanierung wird nur noch ein Antrag benötigt, um Zuschüsse und Darlehen zu erhalten. Neben dem BEG gibt es aber noch weitere Stellen bzw. Möglichkeiten, um an Förderungen zu gelangen. Wir haben Ihnen nachfolgend die wichtigsten zusammengefasst.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wie eingangs erwähnt, dient das BEG dazu, das Förderangebot des Bundes zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten. Für Förderangebote, die die Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung betreffen, reicht es aus, nur einen einzigen Antrag zu stellen und ihn bei einer Institution – KfW oder BAFA – einzureichen. Dabei können Bauherren und Modernisierer frei entscheiden, ob sie die Förderung als Zuschuss (Anlaufstelle BAFA) oder zinsgünstigen Kredit (Anlaufstelle KfW) wahrnehmen. Was nicht vergessen werden darf: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme  gestellt werden.

Unabhängige Energieberatung

Zuschuss des BAFA für die Energieberatung

Den Weg zu einem energieeffizienten Zuhause beschreiten Sie am besten zusammen mit einem Energieberater. Dieser ermittelt bei einem Vor-Ort-Termin die Schwachstellen Ihres Hauses aus und beurteilt, in welchem Umfang eine energetische Sanierung nötig ist. Danach erstellt er ein auf Sie zugeschnittenes Sanierungskonzept mit Maßnahmen, die den Energiebedarf senken. Seine Beratung umfasst die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die für Sie infrage kommen und die gesetzlichen Vorgaben, die einzuhalten sind. Der von ihm ausgestellte Bericht ist für viele Förderungen essenziell.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Möchten Sie nur einzelne Maßnahmen wie eine neue Dämmung oder neue Fenster umsetzen und nicht gleich das ganze Haus sanieren, lohnt sich die Energieberatung des BAFA trotzdem. Auf Wunsch kann Ihnen Ihr Energieberater nach der Erfassung des energetischen Gebäudezustands einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, der ein optionaler Teil der geförderten Energieberatung ist. Im iSFP empfiehlt Ihnen der Energieberater verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Statt eines ausführlichen Berichts erhalten Modernisierer einen anschaulichen Überblick über die Ausgangslage und mögliche Verbesserungen. Entschließen Sie sich dazu, ausgewählte Maßnahmen aus dem iSFP umzusetzen, erhalten Sie einen Zusatzbonus von 5 %. Der Zuschuss beträgt dann nicht wie üblich die maximal möglichen 15 %, sondern beläuft sich auf 20 %.

Die Alternative: Sanierungskosten von der Steuer absetzen

Haben Sie keine Förderung beantragt, können Sie die angefallenen Kosten für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen bei der Steuererklärung angeben. In Summe können – verteilt auf drei Jahre – bis zu 40.000 Euro der Sanierungskosten geltend gemacht werden. 20 % der Gesamtsumme sind absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt wurden. Als Beleg benötigen Sie eine Bescheinigung der sachgemäßen Durchführung sowie die Rechnung des beauftragten Unternehmens. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen des GEG erfüllt sind.