Wechsel zur Fachhandelsmarke i&M Bauzentrum
In Kürze begrüßen wir Sie unter dem Namen i&M Bauzentrum KAMP. Für Sie bleiben wir jedoch die Alten – zumindest fast.
Denn mit unserem Wechsel zur starken Fachhandelsmarke i&M Bauzentrum können wir Ihnen noch mehr Vorteile, Service und Leistung bieten. Faire Preise, gute und fachliche Beratung sowie die entsprechende Baustoff-Logistik bleiben auch weiterhin unsere Kernkompetenzen.
Für Sie ändert sich dadurch selbstverständlich nichts.
Ihr Ansprechpartner ist auch weiterhin für Sie da und berät Sie umfassend vor Ort. Dennoch bitten wir Sie um Verständnis, sollte es in der Zwischenzeit einmal zu Verzögerungen oder kleinen Unstimmigkeiten kommen.
Demnächst modernisieren wir unsere Standorte und bauen für Sie um. In modernen Ausstellungen und großzügigen Verkaufsflächen beraten wir Sie weiterhin mit unserer Expertise, damit Sie Ihre oder die Wohnträume Ihrer Kunden kompetent und unkompliziert in die Tat umsetzen können.
Selbstverständlich freuen wir uns auch während des Umbaus auf Ihren Besuch in unserem Bauzentrum mit neuer Superkraft.
i&M was steckt noch dahinter? Mehr erfahren...
NEWS
Neuigkeiten aus der Branche
KfW - Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich seit Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen zu können.
Ab September 2024: Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab September 2024 Ihre Identität nach. Informationen dazu finden Sie Kundenportal „Meine KfW“ , unter Punkt 2 "Vorhaben umsetzen und identifizieren". Anschließend bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben:
Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie ausstellt. Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch. Und gegebenfalls laden Sie weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).
Nachdem die KfW die Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Bereits seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 29.12.2023, können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches (mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) umsetzen. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Die Einreichung von Nachweisen erfolgt erst nach der Umsetzung des Vorhabens, wofür die Antragstellenden und die Fachunternehmen entsprechend Zeit benötigen.
Bestandteil des Stufenplans ist es, dass die Nachweiseinreichung für selbstnutzende Privatpersonen in Einfamilienhäusern planmäßig ab September 2024 möglich ist. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird eine Auszahlungsbestätigung erstellt.
Neben der Zuschussförderung steht seit dem 27. Februar 2024 auch eine ergänzende, zinsgünstige Kreditförderung zur Verfügung. Der Förderkredit kann unter Vorlage der Zuschusszusage bei der Hausbank beantragt und als Zwischenfinanzierung verwendet werden. Für Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 EUR werden besonders günstige Zinssätze gewährt, aktuell ab 0,01% p.a. Der Förderkredit kann jederzeit kostenfrei zurückgezahlt werden. Diejenigen Antragsteller, die vor der Auszahlung der Zuschüsse im Herbst ihre Heizungen tauschen und bereits auch die Rechnungen von Fachunternehmen begleichen müssen, können bei Bedarf diesen quasi kostenfreien Ergänzungskredit zur Bezahlung der Rechnung in Anspruch nehmen.